Spielbanken mv – Standorte, Betrieb und rechtlicher Rahmen in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern existieren derzeit keine vollständig aktiven staatlich konzessionierten Spielbanken mit klassischem Casino-Angebot. Die Spielbank Heringsdorf auf Usedom ist geschlossen, ebenso die Spielbank Warnemünde in Rostock. Nach einer europaweiten Ausschreibung erhielt die Spielbanken MV GmbH & Co. KG 2018 die Konzession und eröffnete Standorte in Neubrandenburg, Stralsund und Schwerin, deren aktueller Betriebsstatus im Oktober 2026 jedoch unklar ist.
Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern: Standorte und Betreiber
Mecklenburg-Vorpommern hat eine wechselhafte Geschichte staatlich konzessionierter Spielbanken. Die beiden bekanntesten Standorte – Spielbank Heringsdorf und Spielbank Warnemünde – sind nicht mehr im Betrieb. Die Spielbank Heringsdorf bot einst Roulette, Black Jack, Poker-Turniere und über 70 Spielautomaten. Auch die Spielbank Warnemünde, betrieben von der Spielbankgesellschaft Mecklenburg mbH & Co. KG, ist geschlossen.
Die Landesregierung schrieb die Spielbank-Konzession europaweit neu aus. Die Spielbanken MV GmbH & Co. KG erhielt den Zuschlag und eröffnete 2018 drei neue Standorte: Neubrandenburg, Stralsund und Schwerin. Ob diese Standorte im Oktober 2026 noch regulär betrieben werden, lässt sich nicht abschließend bestätigen.
| Einrichtungstyp / Standort | Betreiber und rechtlicher Rahmen | Adresse und Erreichbarkeit | Spielangebot | Betriebsstatus Oktober 2026 |
|---|---|---|---|---|
| Spielbank Heringsdorf (Usedom) | Staatlich konzessioniert, ehemals betrieben unter Landeskonzession | Seebad Heringsdorf, Usedom | Roulette, Black Jack, Poker, über 70 Spielautomaten | Geschlossen |
| Spielbank Warnemünde (Rostock) | Spielbankgesellschaft Mecklenburg mbH & Co. KG, staatliche Konzession | Seestraße, Rostock Seebad Warnemünde | Klassisches Casino-Angebot mit Tischspielen und Automaten | Geschlossen |
| Spielbanken MV: Neubrandenburg, Stralsund, Schwerin | Spielbanken MV GmbH & Co. KG, staatliche Konzession seit 2018 | Standorte in drei Städten Mecklenburg-Vorpommerns | Staatlich konzessioniertes Glücksspiel (Details unbestätigt) | Unbestätigt |
| Private Spielhallen und Automatencasinos | Gewerbliche Betreiber mit Erlaubnis nach Spielverordnung, keine Spielbank-Konzession | Verschiedene Standorte in MV | Geldspielgeräte nach § 33c GewO, kein klassisches Tischspiel-Angebot | In Betrieb |
| GGL-lizenzierte Online-Casinos | Bundesweite GGL-Lizenz, keine geografische Bindung an Mecklenburg-Vorpommern | Online verfügbar für MV-Bewohner | Slots, virtuelles Tischspiel, Live-Casino (abhängig vom Anbieter und GGL-Regelung) | Verfügbar |
Die Tabelle zeigt die entscheidenden Unterschiede: Staatlich konzessionierte Spielbanken mit klassischem Casino-Angebot sind in Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht durchgängig verfügbar. Private Spielhallen bieten ausschließlich Geldspielgeräte ohne Roulette, Black Jack oder Poker. Online-Casinos mit GGL-Lizenz sind bundesweit verfügbar, haben aber keine Bindung an ein bestimmtes Bundesland und unterliegen den strengen GGL-Auflagen, einschließlich der monatlichen Einzahlungsgrenze von 1.000 Euro über alle Anbieter hinweg.
Geografische Verwechslungen sind häufig: Die Spielbank Travemünde liegt in Schleswig-Holstein, nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Wer von Spielbanken in MV spricht, bezieht sich meist auf die historischen Standorte Heringsdorf und Warnemünde oder die 2018 neu eröffneten Häuser der Spielbanken MV GmbH & Co. KG.
Spielangebot und Besucherinformationen
Die Spielbank Heringsdorf bot bis zur Schließung das klassische große Spiel mit mehreren Roulette-Tischen, Black Jack und regelmäßigen Poker-Turnieren. Für das kleine Spiel standen über 70 moderne Spielautomaten zur Verfügung. Das Ambiente war auf gehobene Casino-Atmosphäre ausgelegt, mit stilvoller Einrichtung und einem Dresscode, der elegante Freizeitkleidung erwartete.
Die Spielbank Warnemünde befand sich direkt im Seebad an der Seestraße und verband Casino-Betrieb mit der Lage an der Ostseeküste. Auch hier gehörten Tischspiele und Automaten zum Standardangebot. Beide Häuser verlangten den Nachweis der Volljährigkeit am Eingang – das Mindestalter für den Besuch einer Spielbank in Deutschland beträgt 18 Jahre.
Öffnungszeiten variierten je nach Standort und Saison. Spielbanken in Küstenorten wie Heringsdorf und Warnemünde waren in den Sommermonaten länger geöffnet, um Urlaubsgäste anzusprechen. Außerhalb der Hauptsaison verkürzten sich die Betriebszeiten häufig. Gäste konnten ohne Mitgliedschaft eintreten, mussten sich jedoch am Eingang registrieren und einen gültigen Ausweis vorlegen.
- Mindestalter 18 Jahre, Ausweispflicht am Eingang
- Dresscode variierte je nach Haus: von elegant-casual bis Anzug und Abendkleid
- Klassisches Spielangebot umfasste Roulette, Black Jack, Poker und Spielautomaten
- Saisonale Öffnungszeiten in Küstenstandorten, verlängerte Betriebszeiten im Sommer
- Registrierung und Selbstausschluss-Prüfung am Eingang erforderlich
Private Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern bieten kein vergleichbares Spielangebot. Sie dürfen ausschließlich Geldspielgeräte nach § 33c Gewerbeordnung aufstellen, keine Tischspiele. Der Zugang ist unkomplizierter, die Atmosphäre weniger formal, und es gibt keinen Dresscode. Auch hier gilt die Altersbeschränkung von 18 Jahren.
Für Spieler, die klassisches Casino-Spiel suchen, bleiben drei Alternativen: Reise in Nachbarbundesländer mit aktiven Spielbanken, Besuch von GGL-lizenzierten Online-Casinos oder Warten auf eine mögliche Wiedereröffnung oder Neueröffnung von Spielbank-Standorten in Mecklenburg-Vorpommern. Online-Casinos mit deutscher Lizenz bieten Slots und teilweise Live-Dealer-Tischspiele, unterliegen aber den strengen GGL-Regeln, einschließlich der 1.000-Euro-Einzahlungsgrenze pro Monat über alle Anbieter hinweg, verpflichtenden Spielpausen und dem Ausschluss von Autoplay-Funktionen.
Rechtlicher Rahmen und Konzessionsvergabe in Mecklenburg-Vorpommern
Spielbanken in Deutschland unterliegen dem Glücksspielstaatsvertrag und den Regelungen der Bundesländer. Mecklenburg-Vorpommern vergibt Konzessionen für stationäre Spielbanken auf Landesebene. Diese Konzessionen erlauben den Betrieb des großen Spiels (Roulette, Black Jack, Poker) und des kleinen Spiels (Spielautomaten) unter staatlicher Aufsicht.
Nach dem Auslaufen früherer Konzessionen schrieb das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern die Spielbank-Erlaubnis europaweit aus. Die Spielbanken MV GmbH & Co. KG erhielt 2018 den Zuschlag und eröffnete Standorte in Neubrandenburg, Stralsund und Schwerin. Die Konzession verpflichtet den Betreiber zu Spielerschutzmaßnahmen, Selbstausschlusssystemen, Alterskontrollen und der Einhaltung von Höchsteinsatzgrenzen.
Spielbanken zahlen eine Spielbankabgabe an das Land, die auf Basis des Bruttospielertrags berechnet wird. Die Höhe dieser Abgabe variiert je nach Bundesland und Konzessionsbedingungen. Anders als bei privaten Spielhallen, die gewerberechtlich nach § 33c GewO erlaubt werden und nur Geldspielgeräte betreiben dürfen, benötigen Spielbanken eine umfassendere staatliche Konzession, die auch Tischspiele abdeckt.
Private Spielhallen unterliegen anderen Regeln: Sie benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis, dürfen aber keine klassischen Casino-Spiele anbieten. Die Anzahl der Geräte, Mindestabstände zwischen Spielhallen und Öffnungszeiten werden durch Landesgesetze geregelt. Spielhallen haben keinen Zugang zu den gleichen Spielformen wie konzessionierte Spielbanken.
Online-Casinos benötigen seit 2021 eine bundesweite Lizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Diese Lizenz gilt deutschlandweit, nicht nur für ein Bundesland. GGL-lizenzierte Anbieter müssen sich an das OASIS-System anschließen, das bundesweite Sperren und Einzahlungslimits verwaltet. Spieler in Mecklenburg-Vorpommern können auf alle GGL-lizenzierten Online-Casinos zugreifen, unterliegen aber denselben Beschränkungen wie Spieler in anderen Bundesländern: maximal 1.000 Euro Einzahlung pro Monat über alle Anbieter hinweg, 5-Sekunden-Regel bei Slot-Spielen, Verbot von Autoplay und verpflichtende Spielpausen.
Die rechtliche Trennung ist klar: Stationäre Spielbanken brauchen eine Landeskonzession, private Spielhallen eine gewerberechtliche Erlaubnis ohne Casino-Spiele, und Online-Casinos eine bundesweite GGL-Lizenz. Ein Anbieter ohne GGL-Lizenz darf deutschen Spielern keine Dienste anbieten, auch wenn er eine Lizenz aus Malta, Curacao oder einem anderen Land besitzt. Solche Lizenzen berechtigen nicht zum Betrieb in Deutschland.
Spielerschutz und Selbstausschluss
Sowohl stationäre Spielbanken als auch Online-Casinos müssen Spielerschutz-Werkzeuge anbieten. In Spielbanken erfolgt die Selbstausschluss-Prüfung am Eingang. Gesperrte Personen erhalten keinen Zutritt. Online arbeiten GGL-lizenzierte Anbieter mit OASIS, dem nationalen Sperrsystem. Wer sich über OASIS sperrt, ist bei allen teilnehmenden Anbietern ausgeschlossen – bundesweit, nicht nur in einem Bundesland.
Die Einzahlungsgrenze von 1.000 Euro pro Monat gilt anbieterübergreifend. Ein Spieler, der bei einem Online-Casino bereits 1.000 Euro eingezahlt hat, kann im selben Monat bei keinem anderen GGL-lizenzierten Anbieter weitere Einzahlungen vornehmen. Diese Regel gilt unabhängig davon, in welchem Bundesland der Spieler wohnt.
Stationäre Spielbanken setzen Einlasskontrollen, Verhaltensbeobachtung durch geschultes Personal und Limits für Tischeinsätze ein. Besucher können freiwillige Limits setzen oder sich dauerhaft oder temporär sperren lassen. Anders als bei OASIS, das bundesweit wirkt, beschränkt sich eine Spielbank-Sperre oft auf den jeweiligen Betreiber oder das Bundesland, sofern kein übergreifendes System existiert.
Welche Spielbanken gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern?
Die bekannten Standorte Spielbank Heringsdorf und Spielbank Warnemünde sind geschlossen. Die Spielbanken MV GmbH & Co. KG erhielt 2018 die Konzession für Standorte in Neubrandenburg, Stralsund und Schwerin, deren aktueller Betriebsstatus im Oktober 2026 jedoch nicht vollständig bestätigt ist.
Kann ich in Mecklenburg-Vorpommern Online-Casino spielen?
Ja, alle GGL-lizenzierten Online-Casinos sind für Spieler in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar. Es gelten die bundesweiten Regeln: maximal 1.000 Euro Einzahlung pro Monat über alle Anbieter, 5-Sekunden-Regel bei Slots, kein Autoplay und verpflichtende Spielpausen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Spielbank und einer Spielhalle in Mecklenburg-Vorpommern?
Spielbanken haben eine staatliche Konzession für klassisches Casino-Spiel wie Roulette, Black Jack und Poker. Spielhallen benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis und dürfen nur Geldspielgeräte nach § 33c GewO aufstellen, keine Tischspiele.
Gilt eine Malta-Lizenz für Online-Casinos in Deutschland?
Nein. Eine Malta-Lizenz berechtigt nicht zum Betrieb in Deutschland. Online-Casinos benötigen eine GGL-Lizenz, um deutschen Spielern Dienste anbieten zu dürfen. Anbieter ohne GGL-Lizenz handeln illegal, auch wenn sie in einem anderen Land lizenziert sind.
